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Geblitzt und jetzt?? Zum Ende der Seite springen



04.11.2009 22:19
Halli Hallo,

also ich wurde im Juni in Bonn geblitzt. Bekam dann jedoch nach einigen Wochen direkt von Bonn postalisch bescheid, dass mein Wagen wohl geblitzt wurde, ICH jedoch nach eingehender Prüfung nicht als Fahrer in Betrag gezogen werde. Demnach sollte ich den Fahrer auf dem Formblatt mitteilen, es sei denn es sei ein Angehöriger, dann könnte ich von meinem Schweigerecht gebracuh machen.
Nun ja ich habe dann darauf geantwortet, dass ich von diesem Recht gebrauch machen wolle. Dann bekam ich auf einmal ein Brief der DIREKT an mich gerichtet war und mir der Tatvorwurf quasi zugeschrieben wurde. Auf den vorherigen Brief wurde nicht eingegangen. Daraufhin habe ich um Erläuterung dieses Falles gebeten. Ich bekam keine schriftliche Antowrt, sondern hatte dann eine Visitenkarte von einem Ermittler im Briefkasten, diesen sollte ich dann zurück rufen. DAs habe ich dann auch getan. Er fragte mich erneut, ob es sich um einen famielenangehörigen handelte. Ich habe geantwortet: "wenn man es genau nimmt ja". Er sagte nur, dass es sein KÖNNTE dasmir ein Fahrtenbuch auferlegt werden KÖNNTE. Hab aber direkt gesagt, dass das für mich kein Problem wäre. Dann war das Telefonat auch wieder beendet und heute hab ich nen Brief bekommen über eine Zahlungsaufforderung und unter Erläuterung stand: Ein Passbildabgleich zeigte uns das sie der Fahrer sind.

Was kann ich da jetzt machen?? Nochmal darauf antworten und auf mein Recht weiter bestehen?? Oder was würdet ihr mir raten??

Zum blitzen: War innerorts, also 50 und ich bin mit Toleranz 71 gefahren.

Lieben Dank schon mal smile
04.11.2009 22:30

Sleepy77
unregistriert

Also ich weiß es nicht ganz genau, aber normalerweise verjährt soetwas doch nach 3 Monaten!
Nun weiß ich allerdings nicht wie sich das bei dir verhält, da sie sich ja schon mal bei dir gemeldet haben!
04.11.2009 22:48

gnubbelfinger
Lebende SEAT Legende

images/avatars/avatar-2541.jpg

» Fahrzeug
» Galerie

Zitat:
Original von Sleepy77
Also ich weiß es nicht ganz genau, aber normalerweise verjährt soetwas doch nach 3 Monaten!


sie wurde ja paar wochen später angeschrieben nachdem sie geblitzt wurde, deshalb verjährt da ja auch nichts, denn das zählt wann se sich zu dem sachverhalt melden... und seit einiger zeit haben die behörden ja auch 6 Monate zeit dir was zu schicken, die 3 monate regel gibts da nicht mehr


hmmm wenn du wirklich nicht am steuer warst und es somit nicht nur als ausrede nutzen wolltest dann würde ich da schon nochmal Wiederspruch einlegen, aber ich glaub bezahlen musst du erstmal... Aber ich bin leider nicht so im Verkehrsrecht drin, kann deshalb auch nicht mehr sagen don`t know

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gnubbelfinger: 04.11.2009 22:50.

05.11.2009 11:48
So hab mal nach gefragt.

Wo das Auto geblitzt wurde warst du nur Fahrzeughalterin und net Fahrzeugführer. Und somit muss der Fahrzeugführer die Strafe bezahlen. So jetzt kommt aber das größe ABER und zwar wenn der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann muss der Fahrzeughalter (also du) die Strafe bezahlen.

Kurz gesagt entweder du sagst denn wer gefahren ist und er zahlt die Strafe oder du zahlst die Strafe.

Ps. Das Deutsche Rechtssystem findet immer einen Schuldigen
Das Gestern ist fort - das Morgen nicht da - Leb' also heute!

05.11.2009 18:44
Zum Thema Widerspruch:
In dem Bußgeldbescheid von der Stadt müsste eigentlich in der Rechtsbehelfsbelehrung so was in der Art stehen: "Gegen diesen Bescheid können sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht ... Klage erheben."

Ist also nichts mehr mit Widerspruch, sondern das läuft dann direkt über eine Klage.

@ Seat_Do:
Wo hast du genau nachgefragt?
Im Fließenden Verkehr muss derjenige bezahlen, der das Auto auch gefahren hat.
Und mit nem Fahrtenbuch haben Sie ihr ja schon für die Zukunft gedroht Augenzwinkern

Außerdem gibt es eine gewisse Anzahl an Merkmalen an denen man sie auf dem Foto erkennen muss. Und wenn sie wirklich nicht gefahren ist, kann man sie ja gar nicht auf dem Foto erkannt haben, oder!?

@ deluxe86: Bist du rechtsschutzversichert? Dann würd ich mich mal bei nem Anwalt beraten lassen...

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von ibifahrerin89: 05.11.2009 18:46.

06.11.2009 12:52
Ich hab eine Gute Freundin angerufen die ist Staatsanwältin. Sie kennt sich mit sowas auch aus.
Wie schon gesagt entweder du sagst denn wer gefahren ist und er zahlt die Strafe oder du zahlst die Strafe.

Und Klage erheben ist immer so eine Sache denn wenn du verlierst kann es passieren das du die Verwaltungsgerichtskosten bezahlen musst aber so genau weiß ich das jetzt net.
Das Gestern ist fort - das Morgen nicht da - Leb' also heute!

14.01.2010 17:57
Hallo Leutz,

erst mal danke für eure vielen Antworten fröhlich

Hab das gez bezahlt. Hab der Trulla da nochmal nen Brief geschrieben, dass ich den ganzen Sachverhalt doch mal von ihr erklärt haben will - dass ich da nicht hinter steig. Ich bin den Wagen ja selbst gefahren :P Nur dachte ich ich komm da vltt drum rum, da ich ja den Brief erhalten hatte wo die meinten, dass ich als Fahrer nicht in Frage komm :P Naja die haben sich halt vertan. Ich hab nen französischen Mädchennamen: Dominiquè :P Und der Esel der das bearbeitet hat, hat mich für nen Kerl gehalten großes Grinsen großes Grinsen Ist ja nicht das erste mal. Naja das Ende vom Lied ist jetzt, dass die Frau sich wirklich Mühe gegeben hat und mir nen Brief (ne komplette DIN A4 Seite) zurück geschrieben hatte. Naja insgesamt hab ich gez 103€ gelatzt und nen Punkt kassiert -.- Sie sagte, da es sich um einen Verstoß mit einem Punkt handelt müsse sie die Staatsanwaltschaft einschalten, sofern ich immer noch den Widerspruch beibehalte :P
20.01.2010 00:00
ganz kurzer einwand an gnubbelfinger: bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ist die frist zur verjährung nach wie vor 3Monate!!! winkend
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