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SEATboard » Forum » Laberecke » Gesetz + Recht » Nebelscheinwerfer wann an oder nicht?


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Nebelscheinwerfer wann an oder nicht? Zum Ende der Seite springen



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14.06.2010 18:38
Hallo,
meine Freundin und Ich wurden gestern Abend angehalten weil die A... ja nichts besseres zu tun haben und die meinten " Allgemeine Verkehrskontrolle und wir halten Sie an weil Sie mit angeschalteten Nebelscheinwerfern fahren"... so bla bla alles aufgeschrieben und so Kostet ein Verwarnungsgeld in höhe von 10 €. So die Frage jetzt warum ist es verboten (wenn es nicht nebelich ist) damit zu fahren? die stören doch niemanden schlimmer sind die Leute die ihr Fernlicht nicht ausbekommen oder wo die Lichter kaputt sind!

Mfg Sleip
Kein Balg mit scheiß Namen an Board !

14.06.2010 18:46
Ja das hatte ich auch schon, dos komische ist nur die einen sehen das so die anderen so , also ich wurde bishher auch nur einmal deswegen angehalten.
So also wenn ich das mal richtig mitbekommen habe soll es Blenden und ist deswegen auch nur bei nebel erlaub , wobei andere das wiederum als tagfahrbeleuchtung benutzen, und in der letzen kontrolle in die ich kamm fragten sie mich auch warum ich das anhabe und antwortete das es als tagfahr beleuchtung darsein soll, und komisch aber wahr der cop meinte dann nur achso ok ....

also ganz erlich , dass das irgend wenn blänet ist wohl eher bull-shit und ich fahre trotzdemso ;9
14.06.2010 18:46
Bledgefahr ist schon gegeben da die Streuung der Nebler in die Breite geht und nicht auf Länge/Distanz wie das Abbledlicht. Heller sind die NSW zudem auch.
Finde es aber trotzdem schwachsinnig soetwas zu bestrafen.
Durfte den 10ner auch schon zahlen winkend

Nur seltsam das Abbiegelicht über NSW erlaubt ist..... ach ja
Nur neben einem Leon zu stehen ist schon 10mal cooler als Golf zu fahren!!!

14.06.2010 18:52
also ich find auch das die nicht belenden da gibs schlimmeres... und das mit dem tagfahrlich hab ich mir auch schon mal überlegt wie wollen die das denn unterscheiden?
naja jedenfals abzocke pur die sollen mal lieber wichtigere sachen tun!!!
Kein Balg mit scheiß Namen an Board !

14.06.2010 18:54
ha ja stimmt hab ganz vergessen als abbiege licht wird es j auch genutzt , oje oje wenn die das sehen das dass beim abbiegen angehet hoffentlich kommen sie dann nicht auch damit das darf nicht an sein smile
14.06.2010 18:56
das wär ja noch der hammer wenn die ein wegen sowas anhalten!
Kein Balg mit scheiß Namen an Board !

14.06.2010 18:57
was gibts denn für einen grund mit neblern zu fahren?
Leistung statt Plastik
14.06.2010 18:57
Moin.

Also es ist in der StVO halt einfach festgelegt, dass man die nur bei erheblicher Sichtbehinderung einschalten darf.
Warum? Weil se tierisch blenden. Grad bei Dämmerung/Nacht.
Mich regen die Leute auch tierisch auf, die immer mit Nebels fahrn.
verärgert


Grüße winkend
14.06.2010 19:03
Also ich finde, dass die Nebler mal gar nicht blenden.

Viel schlimmer finde ich irgendwelche Xenon- bzw. Audi/BMW-Scheinwerfer, die einen ganz blind machen und blenden, wenn die einem entgegenkommen. verärgert
14.06.2010 19:03
Komisch mir kommen damit sehr viel entgegen und mich stört das überhaupt nicht da find ich xenon schlimmer das blendet richtig und wenn manche deppen die denn noch zu hoch eingestellt haben siehste garnichts mehr. Naja egal aber wie wollen die das denn unterscheiden ob das abbiegelicht ist oder tagfahrlicht oder Nebelscheinwerfer?
Kein Balg mit scheiß Namen an Board !

14.06.2010 19:04
Zitat:

StVO §17
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.


Steht alles drin...
WARNUNG: Beiträge dieses Benutzers können Spuren von Ironie, Sarkasmus, Uran, purer Boshaftigkeit, Fachwissen und Erdnüssen enthalten!

14.06.2010 19:07
Und was ist wenn das tagfahrlicht darüber an ist?
Kein Balg mit scheiß Namen an Board !

14.06.2010 19:08
ja da gebe ich dir recht das bländet finde ich viel mehr , ja tachsüber finde ich das nicht schlimm mit nbl zu fahren eiegntlich auch abends nicht so , weil ich auch wiederun finde das dass nicht bländet
14.06.2010 19:14
Naja das ist DEUTSCHLAND hier wird alles sinnlose verboten und da wo es wirklich angebracht ist passiert NICHTS!!! verärgert verärgert verärgert verärgert
Kein Balg mit scheiß Namen an Board !

14.06.2010 19:15
Jap und schon wieder Recht Augenzwinkern Wir haben so viele sinnlose Gesetze ... naja ...
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