Account
Verzeichnis
Kommende Events
- 24.05 - 28.05.2012
Intern. VW Pfingsttreffen 2012 - 27.05 - 28.05.2012
Xs Carnight 2012 - 02.06 - 10.06.2012
AMI Leipzig 2012 - 08.06 - 10.06.2012
Speeddays 2012 - 13.07 - 15.07.2012
GRW Summer RaceParty
Geburtstage
Ihnen fehlen die Rechte dazu um den Inhalt dieser Box zu sehen.
Partner
Sponsoren
SEATboard » Forum » Laberecke » Gesetz + Recht » Schriftzug in der Windschutzscheibe
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag | Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Schriftzug in der Windschutzscheibe 
Was ist das denn für ein scheiß?? hatte bisher noch keine probleme (zumindest in Deutschland) und fahr schon seit 2007 damit rum
wenn du ne doch drauf haben darft, kann ich dir mal neue zuschicken, muss abba neue bestellen
Vor allem 5 Euro Strafe? Klingt weng wenig, war der Kaffee für die 2 Polizisten?
wenn du ne doch drauf haben darft, kann ich dir mal neue zuschicken, muss abba neue bestellen
Vor allem 5 Euro Strafe? Klingt weng wenig, war der Kaffee für die 2 Polizisten?
eighty4
SEAT-Freak






Japp, klingt mir auch ziemlich nach Abzocke... Die beiden Cops wollten sich wohl nur einen Witz oder, wie der Chef schon bemerkt hat, einen Kaffee gönnen.
Da kannst du eigentlich nicht viel machen. Denk dir einfach: Man sieht sich immer zweimal im Leben.
Da kannst du eigentlich nicht viel machen. Denk dir einfach: Man sieht sich immer zweimal im Leben.
genereller tip bei sowas: STRAFEN NIEMALS BAR ZAHLEN.
ich war in ner kontrolle wegen gurt. der bulle fragte ob ich geld dabei hätte. als ich nein sagte war seine einzige reaktion : schlecht
abgesehen davon namen der bullen notieren und wie gesagt tickets IMMER zuschicken lassen egal welche höhe.
immer das vergehensprotokoll zeigen lassen. bullen dürfen auch nicht alles.
ich war in ner kontrolle wegen gurt. der bulle fragte ob ich geld dabei hätte. als ich nein sagte war seine einzige reaktion : schlecht
abgesehen davon namen der bullen notieren und wie gesagt tickets IMMER zuschicken lassen egal welche höhe.
immer das vergehensprotokoll zeigen lassen. bullen dürfen auch nicht alles.
jooo moin...also das mit den 70cm stimmt...also da wird die höhe von der sitzfläche bis zum oberen punkt vom aufkleber gemessen...mir is das auch schon passiert...kleiner tipp wenn sie messen wollen sagst du einfach "ja okay aber vorher mache ich mein sitz ganz hoch" da gucken sie doof und lassen es sein...so hab ich das immer gemacht...dann gibts aber noch ne regel(warum kein plan) und zwar darfst du so und so viel prozent der frontscheibe bekleben außer im sichtbereich wie viel das jetz genau sind weiß ich net ausem kopf
gruß saN und noch n tipp...immer lächeln wenn sie euch anhalten^^
gruß saN und noch n tipp...immer lächeln wenn sie euch anhalten^^
soweit mir bekannt kannst du von oben her ca. 15 cm tief gehen zum bekleben. sonnenschutzkeile haben auch etwa die tiefe. um dich ganz abzusichern dekra fragen, was die genehmigen dürfen auch die bullen nicht ändern.
meine scheinwerferblenden haben zwar prüfzeichen e aber hab se sicherheitshalber eintragen lassen, war auch gut so weil nen bulle wollte mich deswegen mal anzinken.
meine scheinwerferblenden haben zwar prüfzeichen e aber hab se sicherheitshalber eintragen lassen, war auch gut so weil nen bulle wollte mich deswegen mal anzinken.
so erst ma vorne weg, a für bargeld gibts ne quittung die abgerechnet werden muss, also nix kaffeetrinken! und wenn net bar gezahlt wird is für uns schlecht, weil heißt knöllchen ausfüllen gleich arbeit
ma zum verständnis! Weiter sind 5 Euro der normale Verwarnungssatz für verdeckte Sicht. Ob ma sowas verwarnen muss is jetz ma dahingestellt (ich finds net)
zum thema selbst: "Bekleben von Scheiben mit Folien bringt die Betriebserlaubnis zum Erlöschen (§ 19 Abs. 2 StVZO); es sei denn, für die betreffende Folie wurde eine Bauartgenehmigung nach § 22 a Abs. 1 Nr. 3 StVZO erteilt. Regelung gilt für Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben. Mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen bei Kontrollen ist vom Fahrzeugführer ein Abdruck der Bauartgenehmigung, wenn kein Eintrag im Fzg-Schein erfolgt ist (§ 19 Abs. 4 StVZO). Folien müssen Prüfzeichen haben (§§ 22a Abs. 2, 69a Abs. 2 Nr. 7 StVZO, § 23 StVG - s. a. Verlautbarung des BMV vom 27.05.86, VkBl. 1986, S. 306). Ausgenommen sind kleinere Aufkleber (keine Wimpel), deren Fläche kleiner als 0,1 qm (= 1000 qcm) ist. Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche mit Aufklebern versehen sein; die Scheibeneinfassung muss frei bleiben (Verlautbarung des BMV 2.10.1986, VkBl. 1986, S. 557)"
Dies ist grundsätzlich noch zutreffend, mal abgesehen davon, dass die BE nicht mehr erlischt, da der 19er gestrichen wurde. Hoffe das klärt auf
greetz
die rennleitung
ma zum verständnis! Weiter sind 5 Euro der normale Verwarnungssatz für verdeckte Sicht. Ob ma sowas verwarnen muss is jetz ma dahingestellt (ich finds net)zum thema selbst: "Bekleben von Scheiben mit Folien bringt die Betriebserlaubnis zum Erlöschen (§ 19 Abs. 2 StVZO); es sei denn, für die betreffende Folie wurde eine Bauartgenehmigung nach § 22 a Abs. 1 Nr. 3 StVZO erteilt. Regelung gilt für Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben. Mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen bei Kontrollen ist vom Fahrzeugführer ein Abdruck der Bauartgenehmigung, wenn kein Eintrag im Fzg-Schein erfolgt ist (§ 19 Abs. 4 StVZO). Folien müssen Prüfzeichen haben (§§ 22a Abs. 2, 69a Abs. 2 Nr. 7 StVZO, § 23 StVG - s. a. Verlautbarung des BMV vom 27.05.86, VkBl. 1986, S. 306). Ausgenommen sind kleinere Aufkleber (keine Wimpel), deren Fläche kleiner als 0,1 qm (= 1000 qcm) ist. Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche mit Aufklebern versehen sein; die Scheibeneinfassung muss frei bleiben (Verlautbarung des BMV 2.10.1986, VkBl. 1986, S. 557)"
Dies ist grundsätzlich noch zutreffend, mal abgesehen davon, dass die BE nicht mehr erlischt, da der 19er gestrichen wurde. Hoffe das klärt auf
greetz
die rennleitung
schon mal gehört das eine krähe der anderen kein auge aushackt?
das ne quittung ausgestellt werden muss ist klar allerdings ist fraglich ob man jedesmal eine bekommt zumal sie dich oft an stellen zerren wo keine zeugen sind.
und verwarngelder können bis glaube 15 euro ausgesprochen werden.
das ne quittung ausgestellt werden muss ist klar allerdings ist fraglich ob man jedesmal eine bekommt zumal sie dich oft an stellen zerren wo keine zeugen sind.
und verwarngelder können bis glaube 15 euro ausgesprochen werden.
VentoAZ:
Halt mal lieber die Füße still.
Erstens haben die grünweißen / blauweißen nix mit irgendwelchen Widerkäuern zu tun und zweitens ist der Kris sehr engagiert hier im Forum Leuten in rechtlichen Sachen weiterzuhelfen.
Wenn er das so sagt, dann glaub ihm das mal.
Halt mal lieber die Füße still.
Erstens haben die grünweißen / blauweißen nix mit irgendwelchen Widerkäuern zu tun und zweitens ist der Kris sehr engagiert hier im Forum Leuten in rechtlichen Sachen weiterzuhelfen.
Wenn er das so sagt, dann glaub ihm das mal.
WARNUNG: Beiträge dieses Benutzers können Spuren von Ironie, Sarkasmus, Uran, purer Boshaftigkeit, Fachwissen und Erdnüssen enthalten!
danke PrivateDemon und tunigvirus, schön hier ne gewisse rückendeckung zu geniesen
@vento: ne quittung gibts jedesmal, weil ich mir net vorstellen kann, dass jemand wegen 5 oder 10euro sein job verlieren will u des passiert unweigerlich lebzeitbeamter hin oder her! außerdem weiß man, dass man im "bürokratiestaat Deutschland" für jeden mist nen zettel kriegt. wer da zahlt ohne quittung zu wollen, na ich weiß ja a net...
weiterhin gilt es bis 35Euro als verwarnung. Hierbei gibts a nie punkte. alles was drüber is is ne bußgeldanzeige. Hier gibts immer post von der Zentralen Bußgeldstelle, da alles über 35Euro nicht bar abgerechnet werden kann. Zumindest in Bayern. Wie des in anderen Bundesländern is, darfst net fragen, da hab i a kp. Weiterhin wenn du des forum weng studieren würdest, würdest wissen, dass ich scho öfter gsagt hab, dass es a bei uns schwarze schafe gibt (sind ja a nur menschen), aber sicher net wg 5euro! und nebenbei, an ruhigen ecken kann ma ruhiger schaffen, da sind net 10leuts ausenrum die auf einmal alle meinen was sagen zu müssen (is echt so).
nimm des bitte net persönlich, möcht hier niemanden angreifen. aber das sollte mal gesagt werden, da ma grundsätzlich nie alle über einen kamm scheren sollte!!
in diesem sinne...abgehackt
Best greetz
kris
PS: im übrigen sind deine blauen led in der front net erlaubt
@vento: ne quittung gibts jedesmal, weil ich mir net vorstellen kann, dass jemand wegen 5 oder 10euro sein job verlieren will u des passiert unweigerlich lebzeitbeamter hin oder her! außerdem weiß man, dass man im "bürokratiestaat Deutschland" für jeden mist nen zettel kriegt. wer da zahlt ohne quittung zu wollen, na ich weiß ja a net...
weiterhin gilt es bis 35Euro als verwarnung. Hierbei gibts a nie punkte. alles was drüber is is ne bußgeldanzeige. Hier gibts immer post von der Zentralen Bußgeldstelle, da alles über 35Euro nicht bar abgerechnet werden kann. Zumindest in Bayern. Wie des in anderen Bundesländern is, darfst net fragen, da hab i a kp. Weiterhin wenn du des forum weng studieren würdest, würdest wissen, dass ich scho öfter gsagt hab, dass es a bei uns schwarze schafe gibt (sind ja a nur menschen), aber sicher net wg 5euro! und nebenbei, an ruhigen ecken kann ma ruhiger schaffen, da sind net 10leuts ausenrum die auf einmal alle meinen was sagen zu müssen (is echt so).
nimm des bitte net persönlich, möcht hier niemanden angreifen. aber das sollte mal gesagt werden, da ma grundsätzlich nie alle über einen kamm scheren sollte!!
in diesem sinne...abgehackt
Best greetz
kris
PS: im übrigen sind deine blauen led in der front net erlaubt
Seat Tuning | Alufelgen - Sportfahrwerk - Sportauspuff - Seat - Tuningshop
Views heute: 25.226 | Views gestern: 34.630 | Views gesamt: 57.798.022































