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SEATboard » Forum » Laberecke » Gesetz + Recht » Schriftzug in der Windschutzscheibe


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Schriftzug in der Windschutzscheibe Zum Ende der Seite springen



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29.01.2010 21:28
Hallo und einen schönen Abend...wollte mal ein paar meinungen hören...also habe bzw hatte einen Aufkleber vom Board vorn unten in der Windschutzscheibe...Polizei hält mich an 5 Euro Strafe und entfernen...wegen einer 70 cm Klausel....naja ich fahr zu nach kontrolle der Bulle sagt hätt ich nicht machen brauchen...man muss laut DEKRA in aufrechter sitzposition einen Umkreis von 15 meter sehen....Ja Ja das sind sie dann die Abzocker...wenn sie was finden wollen dann finden sie das auch... verärgert
29.01.2010 22:01

Matze
Administrator

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» Fahrzeug
» Galerie

Was ist das denn für ein scheiß?? hatte bisher noch keine probleme (zumindest in Deutschland) und fahr schon seit 2007 damit rum
wenn du ne doch drauf haben darft, kann ich dir mal neue zuschicken, muss abba neue bestellen

Vor allem 5 Euro Strafe? Klingt weng wenig, war der Kaffee für die 2 Polizisten?


29.01.2010 22:19
Japp, klingt mir auch ziemlich nach Abzocke... Die beiden Cops wollten sich wohl nur einen Witz oder, wie der Chef schon bemerkt hat, einen Kaffee gönnen. verärgert
Da kannst du eigentlich nicht viel machen. Denk dir einfach: Man sieht sich immer zweimal im Leben.
30.01.2010 01:14
es gibt ine rtat etwas.. das dagegen spricht, finbde gerade den foren ausschnitt nicht (iwo im leon forum) aber ansich klingt idese story wirklich nach quoten erfüllung großes Grinsen
Seat Leon - Irgendwann besitzt ER dich!

30.01.2010 06:29
genereller tip bei sowas: STRAFEN NIEMALS BAR ZAHLEN.

ich war in ner kontrolle wegen gurt. der bulle fragte ob ich geld dabei hätte. als ich nein sagte war seine einzige reaktion : schlecht

abgesehen davon namen der bullen notieren und wie gesagt tickets IMMER zuschicken lassen egal welche höhe.
immer das vergehensprotokoll zeigen lassen. bullen dürfen auch nicht alles.
---- BOAR WAS BIN ICH FAUL, aber das mit voller begeisterung ----

30.01.2010 13:42
richtig und wenn du schon bezahöst dann nur per karte ... hatten hier auch schon paar fälle
30.01.2010 15:49
jooo moin...also das mit den 70cm stimmt...also da wird die höhe von der sitzfläche bis zum oberen punkt vom aufkleber gemessen...mir is das auch schon passiert...kleiner tipp wenn sie messen wollen sagst du einfach "ja okay aber vorher mache ich mein sitz ganz hoch" da gucken sie doof und lassen es sein...so hab ich das immer gemacht...dann gibts aber noch ne regel(warum kein plan) und zwar darfst du so und so viel prozent der frontscheibe bekleben außer im sichtbereich wie viel das jetz genau sind weiß ich net ausem kopf

gruß saN und noch n tipp...immer lächeln wenn sie euch anhalten^^
30.01.2010 19:18
Laut Straßenverkehrsordnung sind es 10% was beklebt werden dürfen aber eben wie schon öfter genannt nicht im direkten Sichtfeld ( Is ja auch weng blöd... aber naja). Hab mein Aufkleber auch auf der Unteren Seite der Windschutzscheibe und da bleibt er auch Augenzwinkern
31.01.2010 16:07
naja, aber wenn er oben im keil bereich ist , kommts doch aufs gleiche raus, wie unten anner scheibe, oder ?
Seat Leon - Irgendwann besitzt ER dich!

31.01.2010 16:21
soweit mir bekannt kannst du von oben her ca. 15 cm tief gehen zum bekleben. sonnenschutzkeile haben auch etwa die tiefe. um dich ganz abzusichern dekra fragen, was die genehmigen dürfen auch die bullen nicht ändern.

meine scheinwerferblenden haben zwar prüfzeichen e aber hab se sicherheitshalber eintragen lassen, war auch gut so weil nen bulle wollte mich deswegen mal anzinken.
---- BOAR WAS BIN ICH FAUL, aber das mit voller begeisterung ----

01.02.2010 01:46
so erst ma vorne weg, a für bargeld gibts ne quittung die abgerechnet werden muss, also nix kaffeetrinken! und wenn net bar gezahlt wird is für uns schlecht, weil heißt knöllchen ausfüllen gleich arbeit Augenzwinkern ma zum verständnis! Weiter sind 5 Euro der normale Verwarnungssatz für verdeckte Sicht. Ob ma sowas verwarnen muss is jetz ma dahingestellt (ich finds net)

zum thema selbst: "Bekleben von Scheiben mit Folien bringt die Betriebserlaubnis zum Erlöschen (§ 19 Abs. 2 StVZO); es sei denn, für die betreffende Folie wurde eine Bauartgenehmigung nach § 22 a Abs. 1 Nr. 3 StVZO erteilt. Regelung gilt für Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben. Mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen bei Kontrollen ist vom Fahrzeugführer ein Abdruck der Bauartgenehmigung, wenn kein Eintrag im Fzg-Schein erfolgt ist (§ 19 Abs. 4 StVZO). Folien müssen Prüfzeichen haben (§§ 22a Abs. 2, 69a Abs. 2 Nr. 7 StVZO, § 23 StVG - s. a. Verlautbarung des BMV vom 27.05.86, VkBl. 1986, S. 306). Ausgenommen sind kleinere Aufkleber (keine Wimpel), deren Fläche kleiner als 0,1 qm (= 1000 qcm) ist. Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche mit Aufklebern versehen sein; die Scheibeneinfassung muss frei bleiben (Verlautbarung des BMV 2.10.1986, VkBl. 1986, S. 557)"

Dies ist grundsätzlich noch zutreffend, mal abgesehen davon, dass die BE nicht mehr erlischt, da der 19er gestrichen wurde. Hoffe das klärt auf

greetz

die rennleitung Augenzwinkern
01.02.2010 06:17
schon mal gehört das eine krähe der anderen kein auge aushackt?

das ne quittung ausgestellt werden muss ist klar allerdings ist fraglich ob man jedesmal eine bekommt zumal sie dich oft an stellen zerren wo keine zeugen sind.

und verwarngelder können bis glaube 15 euro ausgesprochen werden.
---- BOAR WAS BIN ICH FAUL, aber das mit voller begeisterung ----

01.02.2010 13:49
VentoAZ:
Halt mal lieber die Füße still.
Erstens haben die grünweißen / blauweißen nix mit irgendwelchen Widerkäuern zu tun und zweitens ist der Kris sehr engagiert hier im Forum Leuten in rechtlichen Sachen weiterzuhelfen.
Wenn er das so sagt, dann glaub ihm das mal.
WARNUNG: Beiträge dieses Benutzers können Spuren von Ironie, Sarkasmus, Uran, purer Boshaftigkeit, Fachwissen und Erdnüssen enthalten!

01.02.2010 18:52

tuningvirus
Board-Rennleitung

images/avatars/avatar-2669.jpg

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» Galerie

Ja PrivateDemon hat recht Daumen hoch
also immer schön sachlich bleiben Augenzwinkern
01.02.2010 21:44
danke PrivateDemon und tunigvirus, schön hier ne gewisse rückendeckung zu geniesen Daumen hoch

@vento: ne quittung gibts jedesmal, weil ich mir net vorstellen kann, dass jemand wegen 5 oder 10euro sein job verlieren will u des passiert unweigerlich lebzeitbeamter hin oder her! außerdem weiß man, dass man im "bürokratiestaat Deutschland" für jeden mist nen zettel kriegt. wer da zahlt ohne quittung zu wollen, na ich weiß ja a net...
weiterhin gilt es bis 35Euro als verwarnung. Hierbei gibts a nie punkte. alles was drüber is is ne bußgeldanzeige. Hier gibts immer post von der Zentralen Bußgeldstelle, da alles über 35Euro nicht bar abgerechnet werden kann. Zumindest in Bayern. Wie des in anderen Bundesländern is, darfst net fragen, da hab i a kp. Weiterhin wenn du des forum weng studieren würdest, würdest wissen, dass ich scho öfter gsagt hab, dass es a bei uns schwarze schafe gibt (sind ja a nur menschen), aber sicher net wg 5euro! und nebenbei, an ruhigen ecken kann ma ruhiger schaffen, da sind net 10leuts ausenrum die auf einmal alle meinen was sagen zu müssen (is echt so).

nimm des bitte net persönlich, möcht hier niemanden angreifen. aber das sollte mal gesagt werden, da ma grundsätzlich nie alle über einen kamm scheren sollte!!

in diesem sinne...abgehackt

Best greetz

kris

PS: im übrigen sind deine blauen led in der front net erlaubt Augenzwinkern winkend

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kris99: 01.02.2010 21:46.

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